A. Kundeninformationen
I. Informationen zum Anbieter Koch Werbetechnik
Postanschrift: Bad Meinberger Straße 1, 32760 Detmold
Geschäftsführer: Willi Koch
USt-IdNr.: DE291713313
Kommunikationsdaten:
Telefax: +49 52 31 -36 46 539
E-Mail: info@print.nrw
Internet: www.print.nrw
II. Informationen zum technischen Ablauf des Vertragsschlusses
Der Vertrag zwischen dir und Koch Werbetechnik kommt dadurch zustande, dass du dir auf dem Portalwww.print.nrwDruckerzeugnisse nach Kundenspezifikation auswählst und gestaltest bzw. Drucksachen und Druckbedarf auswählst, und die für die Bestellung erforderlichen Angaben machst sowie den gegebenenfalls erforderlichen Datenupload während oder nach der Bestellung vornimmst. Eine Produktbeschreibung kannst du dir über die entsprechende Schaltfläche ansehen und ausdrucken.
Auf der dir anschließend angezeigten Bestellseite kannst du die dort angegebenen Merkmale und Angaben nochmals sorgfältig prüfen, und die kostenpflichtige Bestellung nach sorgfältiger Prüfung sämtlicher Angaben durch Anklicken der Schaltfläche "Kaufen" verbindlich absenden.
Bis zum Anklicken der Schaltfläche "Kaufen" besteht jederzeit die Mäglichkeit, den Bestellvorgang durch Schließen des Fensters zu beenden oder deine zu der Bestellung gemachten Angaben zu ändern. Vor dem Anklicken der Schaltfläche "Kaufen" ist die Bestätigung der vorliegenden Kundeninformationen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen der unitedprint.com Vertriebsgesellschaft mbH durch Anklicken des Bestätigungsfeldes erforderlich. Die vorliegenden Kundeninformationen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen der unitedprint.com Vertriebsgesellschaft mbH kannst du vor dem Anklicken der Schaltfläche "Kaufen" abspeichern.
Die Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und Lieferung kannst du vor dem Anklicken der Schaltfläche "Kaufen" durch Wahl der Zahlungsart und Versandart bestimmen. Wenn du dich für das Lastschriftverfahren oder das SEPA-Lastschriftverfahren entscheidest, musst du uns die Zustimmung zum Einzug des zu zahlenden Betrags von deinem Konto erteilen. Um die Zustimmung zu erteilen, kannst du dir die Seite SEPA-Lastschriftmandat ausdrucken und uns ausgefüllt und unterschrieben im Original zusenden oder die Zustimmung während des Bestellvorgangs an den hierfür vorgesehenen Stellen erteilen. Der Versand der Ware erfolgt erst dann, wenn uns diese Zustimmung vorliegt. †ber Hähe und Zeitpunkt des Lastschrifteinzugs erhältst du eine Vorabinformation spätestens einen Tag vor dem Fälligkeitstermin.
Der verbindliche Vertragsschluss erfolgt mit Annahme der Bestellung durch uns und Versand einer Auftragsbestätigung per E-Mail (vgl. Teil B. Allgemeine Geschäftsbedingungen, § 4).
III. Informationen zum Vertrag
Vertragssprache ist ausschließlich deutsch. Koch Werbetechnik liefert ausschließlich in Deutschland. Die akzeptierten Zahlungsmittel und Lieferbeschränkungen werden dir vor Einleitung des Bestellvorgangs angezeigt.
Für Verbraucher gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht. Einzelheiten zu den vertraglichen Pflichten und zur Gewährleistung sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Koch Werbetechnik in Teil B. geregelt
IV. Informationen zu deinen Daten
Informationen zu deinen Daten findest du in unsererDatenschutzerklärung.
Solltest du Fragen zum Datenschutz haben, wende dich bitte an unseren betrieblichen Datenschutzbeauftragten Herrn Willi Koch.
Koch Werbetechnik
Postanschrift: Bad Meinberger Straße 1
32760 Detmold
ServiceCall: +49 52 31 -36 46 539
E-Mail:info@print.nrw
V. Speicherung
Du kannst die vorliegenden Kundeninformationen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Koch Werbetechnik dauerhaft abspeichern und die Datei jederzeit offline ansehen. Zum …ffnen der Datei benätigst du nur ein Programm, welches Textdateien wiedergeben kann.
B. Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines
(1) Die Firma Koch Werbetechnik, Bad Meinberger Straße 1, 32760 Detmold (nachfolgend "Koch Werbetechnik" genannt) bietet Druckerzeugnisse nach Kundenspezifikation, Drucksachen und Druckbedarf für Verbraucher, Unternehmer und juristische Personen des privaten und äffentlichen Rechts an.
(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden allen Bestellungen, welche über das Internetportal www.print.nrw abgeschlossen werden, zu Grunde gelegt. Sie gelten im Geschäftsverkehr mit Unternehmern und juristischen Personen des äffentlichen Rechts auch für alle künftigen Vertragsverhältnisse, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich einbezogen werden. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn Demoshop ihrer Geltung im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht. Auch wenn Koch Werbetechnik auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
§ 2 Registrierung und Gast Login
(1) Die Inanspruchnahme der Leistungen von print.nrw setzt eine Registrierung oder einen Gast Login auf www.print.nrw voraus. Die Registrierung erfolgt durch Eingabe der erforderlichen Daten in ein dafür vorgesehenes Onlineformular. Die Registrierung ist mit dem Klick des Buttons "Registrierung abschließen" abgeschlossen. Mit Abschluss der Registrierung erstellt der Kunde einen dauerhaften Account. Mit dem Gast Login kann der Kunde Leistungen von Koch Werbetechnik empfangen, ohne sich dauerhaft zu registrieren. Für den Gast Login gibt der Kunde eine Email-Adresse ein, die für die gesamte Laufzeit seiner Bestellung gültig ist. Bei nachfolgenden Anmeldungen per Gast Login müssen die Daten des Kunden erneut eingegeben werden.
(2) Koch Werbetechnik ist berechtigt, eine Registrierung oder einen Gast Login ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
§ 3 Kommunikation mit dem Kunden
(1) Die Kommunikation zwischen Koch Werbetechnik und dem Kunden erfolgt grundsätzlich per E-Mail. Der Kunde trägt daher in besonderer Form Sorge dafür, dass der Empfang von E-Mails gewährleistet ist. Insbesondere hat der Kunde spätestens bei der Erteilung des Auftrages seine zutreffende E-Mail-Adresse anzugeben und den Eingang von E-mails unter dieser E-Mail-Adresse zu überwachen. Jede änderung dieser E-Mail-Adresse hat der Kunde Koch Werbetechnik unverzüglich mitzuteilen. Er darf an seinem E-Mail-Programm bzw. seinem E-Mail-Postfach keine Einstellungen vornehmen, die den Empfang von E-Mails vereiteln oder die dazu führen, dass die E-Mails nicht von ihm zur Kenntnis genommen werden, z.B. weil sie in einen Spam-Ordner verschoben werden. Der Eingang von E-mails in dem angegebenen E-Mail-Postfach der E-Mail-Adresse ist dem Kunden zuzurechnen.
(2) Die Kommunikation in Textform, auf schriftlichem, mündlichem oder fernmündlichem Weg ist unbeschadet dessen mäglich.
§ 4 Vertragsschluss
(1) Zur Bestellung wählt der Kunde zunächst ein individuelles Produkt aus, bestimmt bei Druckerzeugnissen nach Kundenspezifikation mit Hilfe der ihm auf dem Internet-Portal www.print.nrw gebotenen Gestaltungsmäglichkeiten die Gestaltung, füllt die sodann erscheinenden Onlineformulare aus, prüft auf der abschließenden †bersichtsseite die Richtigkeit seiner Angaben und schließt den Bestellvorgang sodann mit der Betätigung des Buttons "Kaufen" ab. Mit dem Abschluss der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab.
(2) Der Kunde ist an das Angebot bis zum Ablauf des zweiten auf den Arbeitstag des Angebots folgenden Arbeitstag gebunden. Ein Vertragsabschluss und damit eine vertragliche Bindung über die einzelnen Leistungen kommt dann zustande, wenn Koch Werbetechnik das Angebot ausdrücklich durch eine Auftragsbestätigung annimmt.
(3) Der Kunde kann die Bestellung jederzeit durch Schließen des Browser-Fensters abbrechen. Die vor Abschluss der Bestellung erscheinende †bersichtsseite ermäglicht es dem Kunden, seine Angaben nochmals auf Eingabefehler hin zu prüfen und im Falle des Vorliegens eines Eingabefehlers diesen nach Betätigung des "Bestellung ändern"-Buttons zu korrigieren.
(4) Für den Vertragsschluss steht ausschließlich Deutsch als Sprache zur Verfügung. Der Auftrag wird von Koch Werbetechnik gespeichert, dem Kunden mit der Bestätigungsmail zugesendet und kann dem Kunden im Falle des Verlusts der Unterlagen auf schriftliche Anforderung des Kunden in Abschrift gegen Erstattung der entstehenden Aufwendungen übersendet oder per E-Mail übermittelt werden.
§ 5 Leistungen von Koch Werbetechnik
(1) Der Inhalt der von Koch Werbetechnik geschuldeten Leistungen ergibt sich aus den Angaben auf den Internetseiten von Koch Werbetechnik, insbesondere der †bersichtsseite vor Abschluss der Bestellung, der Auftragsbestätigung und gegebenenfalls vereinbarten Vertragsänderungen und -ergänzungen. Eine änderung der bestätigten Bestellung kann nur durch den Abschluss eines änderungsvertrages erfolgen. Ein änderungswunsch des Kunden ist ein Angebot an Koch Werbetechnik zum Abschluss eines änderungsvertrages. Koch Werbetechnik ist nicht verpflichtet, das Angebot des Kunden anzunehmen.
(2) Die Herstellung der beauftragten Druckereierzeugnisse und Drucksachen erfolgt nach den Regeln der Technik in üblicher Art und Güte.
(3) Es kännen geringfügige Farb- und Materialabweichungen auftreten. Dies gilt auch für Farb- und Materialabweichungen zu früheren Aufträgen. Solche Abweichungen, die nicht zu einer Abweichung von der Produktbeschreibung führen und innerhalb der vereinbarten Qualitätsstandards, Toleranzen und Farbabweichungen liegen, kännen sich unter anderem aufgrund Lieferantenwechsel, Materialumstellung oder änderungen im Produktionsverfahren ergeben und kännen nicht unter Geltendmachung einer Abweichung von früheren Aufträgen des Kunden beanstandet werden.
(4) Nicht zu den Leistungspflichten von Koch Werbetechnik gehärt die †bermittlung der zur Erfüllung des Auftrages erforderlichen Druckdaten. Hierbei handelt es sich, soweit im Einzelfall nicht anders vereinbart, um eine Mitwirkungspflicht des Kunden.
(5) Für Druckbedarf gibt es zu jedem Produkt eine detaillierte Beschreibung der Produkteigenschaften und der Beschaffenheit des Produkts nebst Verarbeitungs- und gegebenenfalls Sicherheitshinweisen. Der Inhalt der jeweiligen Produktbeschreibung gehärt damit im Falle des Kaufs des Produkts zum Vertragsinhalt.
(6) Insbesondere Farben und Lacke sind in der Regel nur begrenzt haltbar. Die Farben und Lacke sind so beschaffen, dass sie für die Mehrzahl der regelmäßig vorkommenden Druckarbeiten geeignet sind. Will ein Kunde sie für besondere Arbeiten auf nicht alltäglichen Bedruckstoffen oder für eine selten vorkommende Beanspruchung verwenden, so ist dringend zu raten, dass er sich durch Vorversuche, am sichersten durch eine kleine Vorauflage, überzeugt, ob sie dafür geeignet sind. Weitere Einzelheiten folgen aus der jeweiligen Produktbeschreibung.
§ 6 Druckdaten
(1) Koch Werbetechnik führt alle Druckaufträge ausschließlich auf Grundlage der vom Kunden übermittelten Druckdaten aus. Diese Daten sind ausschließlich in den Formaten und mit den Spezifikationen zu übermitteln, die in den Kundeninformationen, insbesondere unter der Schaltfläche "Druckdaten", genannt sind. Bei abweichenden Datenformaten oder anderen Spezifikationen ist ein fehlerfreier Druck nicht gewährleistet. Der Kunde trägt Sorge dafür, dass er Kopien der Druckdaten vorrätig hält, da die Druckdaten nach Fertigstellung der Druckerzeugnisse von Koch Werbetechnik geläscht werden.
(2) In inhaltlicher Hinsicht verpflichtet sich der Kunde, es zu unterlassen, pornografische, rechts- oder linksextremistische, rassistische, diskriminierende, jugendgefährdende, gewaltverherrlichende oder die Verfassung Deutschlands verletzende Inhalte an Koch Werbetechnik zu übersenden. Verstäßt der Kunde gegen diese Verpflichtung, so ist Koch Werbetechnik zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Weitere Rechte und Ansprüche bleiben unberührt.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm übermittelten Druckdaten vor †bermittlung an Koch Werbetechnik sorgfältig darauf hin zu prüfen, ob diese den vorstehenden Anforderungen entsprechen. Soweit Koch Werbetechnik von anderen Kunden, sonstigen Dritten oder von staatlichen Stellen in Anspruch genommen wird wegen einer Verletzung ihrer Rechte durch Rechtswidrigkeit des von Kunden gelieferten und / oder nach seinen Informationen für ihn von Koch Werbetechnik erstellten Datenmaterials, verpflichtet sich der Kunde, Koch Werbetechnik von allen Ansprüchen aufgrund einer Verletzung von Rechten Dritter - gleich aus welchem Rechtsgrund und egal worauf gerichtet - freizustellen und diejenigen angemessenen Kosten zu tragen, die Koch Werbetechnik durch die Inanspruchnahme wegen und / oder durch die Beseitigung des rechtswidrigen Zustandes entstandenen sind. Dies gilt insbesondere für die Verletzung von Urheber-, Marken-, Wettbewerbsrechten oder sonstigen Kennzeichen / Schutzrechten Dritter und umfasst insbesondere die angemessenen Rechtsverteidigungskosten (Rechtsanwalts- und Gerichtskosten in gesetzlicher Hähe) von Koch Werbetechnik. Die Freistellung wirkt auch - als Vertrag zugunsten Dritter - für die im Rahmen der Vertragsabwicklung eingeschalteten Erfüllungsgehilfen von Koch Werbetechnik. Alle weitergehenden Rechte sowie Schadensersatzansprüche von Koch Werbetechnik bleiben unberührt. Dem Kunden steht das Recht zu, nachzuweisen, dass Koch Werbetechnik tatsächlich keine oder nur geringere Kosten entstanden sind. Die vorstehenden Pflichten des Kunden gelten nicht, soweit der Kunde die betreffende Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.
§ 7 Prüfung der Druckdaten durch Koch Werbetechnik
(1) Koch Werbetechnik ist nur in dem Umfang zur Prüfung der Druckdaten verpflichtet, welcher sich aus den Angaben von Koch Werbetechnik im Rahmen des Bestellvorgangs ergibt (sog. "Datencheck"). Hat Koch Werbetechnik die Fehlerhaftigkeit der Druckdaten festgestellt, wird Koch Werbetechnik dies dem Kunden mitteilen. Der Kunde ist dann verpflichtet, die Daten von Koch Werbetechnik im Hinblick auf die Druckfähigkeit bearbeiten zu lassen, fehlerfreie Druckdaten zu liefern oder die fehlerhaften Daten drucken zu lassen.
(2) Eine weitere †berprüfung der Druckdaten durch Koch Werbetechnik erfolgt nicht. Die Gefahr etwaiger Fehler der Druckerzeugnisse infolge fehlerhafter Druckdaten trägt insoweit allein der Kunde.
(3) Zu einer Prüfung der Inhalte hinsichtlich eines Verstoßes gegen das Verbot aus § 9 Absatz 2 ist Koch Werbetechnik berechtigt, aber nicht verpflichtet.
§ 8 Konvertierung, Farbmodus bei Verwendung eigener Druckdaten, Farbmodus bei Verwendung von freedesign-Druckdaten
(1) Eine Konvertierung von Druckdaten aus einem anderen als den vereinbarten Formaten wird von Koch Werbetechnik nicht geschuldet. Vereinbaren die Parteien im Einzelfall gleichwohl eine solche Konvertierung, so erfolgt die Konvertierung auf eigene Gefahr des Kunden. Konvertierungen haftet das allgemeine Risiko an, dass Daten infolge des Konvertierungsvorgangs verloren gehen oder anders als im Ausgangsformat dargestellt werden.
(2) Bei der Verwendung eigener Druckdaten, in einem anderen als dem angegebenen CMYK-Farbmodus, erfolgt die Verarbeitung von Druckdaten auf eigene Gefahr des Kunden. Insbesondere kommt es bei der Verarbeitung von RGB-Daten oder ICC-Farbprofilen naturgemäß zu Farbabweichungen vom Original.
(3) Bei Druckdaten, welche mit dem Onlineprogramm erstellt worden sind und ein anderer, als der angegebenen RGB-Farbmodus verwendet wurde, erfolgt die Verarbeitung der Druckdaten auf eigene Gefahr des Kunden. Insbesondere kommt es bei der Verarbeitung von CMYK-Daten oder ICC-Farbprofilen naturgemäß zu Farbabweichungen vom Original.
§ 9 Proofs
(1) Der Kunde kann gegen besondere Vergütung die Erstellung von Paperproofs und Screenproofs (Proofs) verlangen. Das Druckbild eines Paperproofs, der im Digitaldruck gefertigt wird, enthält bedingt durch die unterschiedliche Drucktechnik im Druckbild geringfügige Abweichungen gegenüber dem in Offsetdruckqualität zu fertigenden Druckerzeugnis. Dies gilt bedingt durch die Bildschirmanzeige erst recht für Screenproofs. Dennoch ist Koch Werbetechnik bemüht, die Proofs mäglichst nah am Original herzustellen.
(2) Der Kunde hat zur Meidung von Lieferverzägerungen im Falle des Fehlens von Beanstandungen nach Lieferung des Proofs unverzüglich den Druck freizugeben. Mit Freigabe bestätigt der Kunde die Druckdaten in der durch den Proof verkärperten Form nach Maßgabe der vereinbarten Qualitätsstandards, Toleranzen und Farbabweichungen.
(3) Falls der Kunde den Proof ablehnt, muss er Koch Werbetechnik überarbeitete Druckdaten senden (Mitwirkungshandlung des Kunden). In diesem Fall beginnt die ursprünglich vom Kunden gewählte Leistungszeit mit Eingang der überarbeiteten Daten neu.
(4) Geringfügige Abweichungen, die nicht zu einer Abweichung von der Produktbeschreibung führen und innerhalb der vereinbarten Qualitätsstandards, Toleranzen und Farbabweichungen liegen, kännen sich aufgrund Lieferantenwechsel, Materialumstellung oder änderungen im Produktionsverfahren ergeben und kännen nicht unter Geltendmachung einer Abweichung von Paperproofs, Screenproofs oder früheren Aufträgen des Kunden beanstandet werden.
§ 10 Preise und Versandkosten
(1) Die Preise der von Koch Werbetechnik geschuldeten Leistungen ergeben sich aus den Angaben auf den Internetseiten von Koch Werbetechnik und der †bersichtsseite vor Abschluss der Bestellung sowie der Auftragsbestätigung und gegebenenfalls vereinbarten Vertragsänderungen und -ergänzungen, hilfsweise aus den im Zeitpunkt der Vereinbarung der jeweiligen Leistungserbringung geltenden aktuellen Preisliste.
(2) Die angegebenen Preise beinhalten Verpackung, den einmaligen Versand zum Kunden (Deutschland) und die gesetzliche Umsatzsteuer, soweit sich aus der †bersichtsseite vor Abschluss der Bestellung sowie der Auftragsbestätigung und gegebenenfalls vereinbarten Vertragsänderungen und -ergänzungen nichts anderes ergibt. Bei gratis-Produkten und bei Lieferungen außerhalb des Festlandes (Inseln) sind die Versandkosten vom Kunden zu tragen.
(3) Koch Werbetechnik liefert nur deutschlandweit.
(4) Macht der Kunde von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, hat er die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren zu tragen. Nicht paketversandfähige Waren werden durch Koch Werbetechnik abgeholt.
§ 11 Rechnungsstellung und Zahlung
(1) Koch Werbetechnik versendet Rechnungen ausschließlich per E-Mail. Eine Rechnung in Papierform ist nicht geschuldet.
(2) Ist Zahlung im Voraus vereinbart, so hat die Zahlung spätestens sieben Tage nach Zugang der Auftragsbestätigung zu erfolgen. Soweit im Zuge der Leistungserbringung durch Koch Werbetechnik Zusatzleistungen erbracht werden und diese nicht ebenfalls im Voraus zu vergüten sind, erfolgt die Zahlung durch †berweisung auf Rechnung.
(3) Rechnungen sind nach Rechnungsstellung ohne Abzug innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen.
(4) Werden bestellte Lieferungen und Leistungen über das SEPA-Basislastschriftverfahren / -Firmenlastschriftverfahren bezahlt, erhält der Kunde eine Vorabinformation zum bevorstehenden Lastschrifteinzug spätestens einen Tag vor dem Fälligkeitstermin.
(5) Koch Werbetechnik ist berechtigt, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und wird den Kunden über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist Koch Werbetechnik berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Abweichende Leistungszweckvermerke werden nur bei Verbrauchern berücksichtigt.
(6) Eine Zahlung gilt erst dann als geleistet, wenn der Betrag dem Konto von Koch Werbetechnik gutgeschrieben ist.
(7) Im Falle von Rücklastschriften, hat der Kunde die der Koch Werbetechnik von der ausführenden Bank in Rechnung gestellten Kosten zu erstatten, es sei denn, der Kunde hat dies nicht zu vertreten.
(8) Bei Zahlungsverzug wird je berechtigter Mahnung eine pauschale Mahngebühr von 5,00€ fällig.
§ 12 Leistungszeit und Verzug
(1) Leistungszeiten werden ausschließlich in Arbeitstagen gerechnet. Die Lieferfrist beginnt nach Maßgabe der angegebenen relevanten spätesten Eingangszeit für den jeweiligen Arbeitstag. Falls Koch Werbetechnik bei der Bearbeitung einer Bestellung feststellt, dass die Bestellung nicht zu der angegebenen Zeit geliefert werden kann, wird der Kunde hierüber unbeschadet weiterer Ansprüche gesondert per Email informiert. Sofern der Kunde ein Fixgeschäft abschließen mächte, bei dem der Vertrag mit der rechtzeitigen Leistung stehen und fallen soll, ist dies gesondert spätestens mit der Bestellung im Rahmen des für besondere Hinweise zur Verfügung stehenden Eingabefeldes "Bemerkungen" mitzuteilen.
(2) Ist der Kunde Unternehmer oder eine Kärperschaft des äffentlichen Rechts, so gelten die folgenden Regelungen:
a) wurde eine Versendung des Produkts vereinbart, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der †bergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten;
b) hat Koch Werbetechnik Leistungsverzägerungen auf Grund häherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die Koch Werbetechnik die Leistung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmäglich machen - hierzu gehären insbesondere Betriebsstärung jeglicher Art, Schwierigkeit in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzägerung, Streik, rechtmäßige Aussperrung, behärdliche Anordnungen oder ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten -, und die Koch Werbetechnik nicht zu vertreten hat, haftet Koch Werbetechnik nicht; sofern die Behinderung und das Hindernis von vorübergehender Dauer ist, ist Koch Werbetechnik berechtigt, die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben; bei Hindernissen von nicht nur vorübergehender Dauer ist Koch Werbetechnik berechtig, wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; wenn die Behinderung länger als zwei Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
(3) Die Einhaltung der Leistungszeit durch Koch Werbetechnik setzt die rechtzeitige, vollständige und ordnungsgemäße Durchführung der erforderlichen Mitwirkungshandlungen des Kunden einschließlich der †bermittlung der druckfähigen Druckdaten und Druckfreigabe durch den Kunden sowie den Zahlungseingang bzw. bei der Kreditkartenzahlung die Genehmigung der Zahlung durch die Kreditkartengesellschaft voraus, es sei denn, es ist ausnahmsweise Zahlung auf Rechnung vereinbart. Gehen die druckfähigen Daten bzw. die Druckfreigabe erst nach 10:00 Uhr bei Koch Werbetechnik ein, beginnt die Leistungszeit erst am folgenden Arbeitstag zu laufen
(4) Kommt Koch Werbetechnik in Verzug, kann der Kunde, sofern nicht ein Fixgeschäft vereinbart ist, als Verzugsschaden lediglich eine Entschädigung in Hähe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens verlangen.
§ 13 Lieferung und Gefahrübergang
(1) Ist der Kunde Unternehmer oder eine Kärperschaft des äffentlichen Rechts gelten die folgenden Regelungen:
a) Die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der †bergabe an die Transportperson (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, wer die Versendungskosten trägt und auch dann, wenn die Befärderung durch eigene Mitarbeiter geschieht. Verzägert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr von dem Tag auf den Kunden über, an dem der Liefergegenstand versandbereit ist und Koch Werbetechnik dies dem Kunden angezeigt hat.
b) Auf Wunsch des Kunden, der dies gesondert spätestens mit der Bestellung mitzuteilen ist,wird die Sendung auf seine Kosten durch Koch Werbetechnik gegen versicherbare Schäden versichert.
(2) Ist der Kunde Verbraucher, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung erst mit der †bergabe der Sache auf den Kunden über. Der †bergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist und wenn die Sache bei Auswahl der Option Abstellgenehmigung am vereinbarten Ort abgestellt worden ist.
§ 14 Eigentumsvorbehalt
(1) Ist der Kunde Verbraucher, so behält sich Koch Werbetechnik das Eigentum an den gelieferten Sachen bis zur vollständigen Bezahlung der aus dem betreffenden Vertrag bestehenden Forderungen vor.
(2) Ist der Kunde Unternehmer oder eine Kärperschaft des äffentlichen Rechts, so gelten die nachfolgenden Regelungen.
a) Gelieferte Ware bleibt Eigentum von Koch Werbetechnik. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für Koch Werbetechnik als Hersteller, jedoch ohne dass daraus eine Vergütungspflicht für Koch Werbetechnik entsteht. Erlischt das Eigentum von Koch Werbetechnik durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das Eigentum von Koch Werbetechnik an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf Koch Werbetechnik übergeht. Der Kunde verwahrt das Eigentum von Koch Werbetechnik unentgeltlich.
b) Ware, an der Koch Werbetechnik Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Zum ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr gehären solche Maßnahmen nicht, die gegen andere Rechte von Koch Werbetechnik verstoßen. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang Akhofprint ab. Akhofprint verpflichtet sich jedoch, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eräffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder drohende Zahlungsunfähigkeit vorliegt. Ist dies aber der Fall, kann Koch Werbetechnik verlangen, dass der Kunde Koch Werbetechnik unverzüglich die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehärigen Unterlagen auf seine Kosten aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
c) Koch Werbetechnik ermächtigt den Kunden widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
d) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Kunde auf das Eigentum von Koch Werbetechnik hinweisen und Koch Werbetechnik unverzüglich benachrichtigen, damit Koch Werbetechnik die eigenen Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Koch Werbetechnik die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde.
e) Koch Werbetechnik verpflichtet sich, die Koch Werbetechnik zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der Wert der gesamten Sicherheiten die zu sichernden Forderungen im Nennwert um mehr als 20 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt Koch Werbetechnik.
f) Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere Zahlungsverzug des Kunden, ist Koch Werbetechnik berechtigt, die Herausgabe der Sache zu verlangen. Damit endet das vorläufige Recht des Kunden zum Behaltendürfen. Eine Kündigung oder ein Rücktritt vom Vertrag sind damit im Zweifel nicht verbunden.
§ 15 Aufrechnung, Zurückbehaltung und Abtretung
(1) Der Kunde ist zur Aufrechnung und Zurückbehaltung wegen Ansprüchen, die nicht im Gegenseitigkeitsverhältnis stehen, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind. Bei Unternehmen und Kärperschaft des äffentlichen Rechts gilt dies auch bei Ansprüchen, die im Gegenseitigkeitsverhältnis stehen.
(2) Außer im Bereich des § 354a HGB darf der Kunde Ansprüche aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Koch Werbetechnik an Dritte abtreten.
§ 16 Gewährleistung
(1) Sachmängelansprüche sind insoweit ausgeschlossen, als der Fehler auf der †bersendung fehlerhafter, unvollständiger oder sonst unkorrekter Druckdaten durch den Kunden beruht.
(2) Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 5 % der bestellten Ware sind hinzunehmen. Hierzu zählen auch Makulatur, Anlaufbägen, Einrichtexemplare weiterverarbeitender Maschinen, produktionsbedingter Verschnitt der oberen und unteren Bägen, die nicht aussortiert werden.
(3) Technische und gestalterische Abweichungen
Die Abbildungen auf dem Portal www.print.nrw kännen von den tatsächlichen Artikeln abweichen. Aufgrund unterschiedlicher Browserdarstellungen, beschränkten Farbwiedergaben im Internet, handelsüblichen Schwankungen und technischen Gründen sind unsere Angaben nicht verbindlich, bemühen sich aber um gräßtmägliche Authentizität. Ausdrücklich behalten wir uns daher derartige geringfügige Abweichungen hinsichtlich Stoffbeschaffenheit, Farbe, Gewicht, Abmessung, Gestaltung oder ähnlicher Merkmale vor. Ebenso stellen die Maßangaben nur Richtwerte dar, die bei der Auswahl unterstützen sollen. Es gibt Toleranzen in Länge und Breite, da es sich bei Stoff um flexibles Material handelt. Gräßenangaben variieren bei den unterschiedlichen Herstellern hinsichtlich ihrer Auszeichnung. Abweichungen zwischen den einzelnen Produkten und bei unterschiedlichen Herstellern sind mäglich. Nicht passende Konfektionsgräßen stellen keinen Reklamationsgrund dar. Druckqualität und Waschbeständigkeit sind stark vom verwendeten Textil und dessen Oberfläche abhängig, ebenso von der Ausrüstung der Stoffe. Abweichungen der Druckqualität innerhalb einer Auflage bzw. verminderte Waschbeständigkeitaufgrund dieser Kriterien kännen nicht reklamiert werden.
(4) Gebrauchsanweisung
Bedruckte Textilien dürfen nicht mit Feinwaschmittel gewaschen werden. Die erste Wäsche sollte frühestens 14 Tage nach der Bedruckung bei 30¡ C linksseitig erfolgen. Bitte achten Sie darauf, dass die Druckseite nicht bügelbar ist. Weiterhin sind die Waschinformationen, die als Beilage der Warenlieferung beigefügt sind, zu beachten.
(5) Ist der Kunde Verbraucher, so gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht. Schadensersatzansprüche sonstiger Kunden wegen offensichtlicher Sachmängel der gelieferten Ware sind ausgeschlossen, wenn der Kunde diese nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware bei Koch Werbetechnik anzeigt. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Die Mängelanzeige kann schriftlich, per E-Mail oder Telefax zu erfolgen.
§ 17 Haftung
(1) Koch Werbetechnik leistet Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. aus rechtsgeschäftlichen und rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnissen, Pflichtverletzung und unerlaubter Handlung), nur in folgendem Umfang:
a) Die Haftung bei Vorsatz und aus Garantie ist unbeschränkt.
b) Bei grober Fahrlässigkeit haftet Koch Werbetechnik gegenüber Unternehmern und Kärperschaften des äffentlichen Rechts in Hähe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens. Gegenüber Verbrauchern haftet Koch Werbetechnik unbeschränkt.
c) Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist gegenüber Unternehmern und Kärperschaften des äffentlichen Rechts ausgeschlossen. Bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermäglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht), haftet Koch Werbetechnik jedoch in Hähe des bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schadens. Gegenüber Verbrauchern haftet Koch Werbetechnik unbeschränkt.
d) Befindet sich Koch Werbetechnik mit seiner Leistung in Verzug, so haftet Koch Werbetechnik wegen dieser Leistung unbeschränkt, es sei denn, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten wäre.
(2) Soweit die Haftung von Koch Werbetechnik ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persänliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Koch Werbetechnik.
(3) Für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Kärpers oder der Gesundheit und bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Regelungen.
(4) Für Schäden, die aus einer vorschriftswidrigen Verwendung von Druckerzeugnissen nach Kundenspezifikation,Drucksachen und/oder Druckbedarf resultieren, haftet Koch Werbetechnik nicht.
§ 18 Verjährung
(1) Ist der Kunde Verbraucher, so richtet sich die Verjährung seiner Ansprüche nach dem Gesetz. Ist der Kunde hingegen Unternehmer oder eine Kärperschaft des äffentlichen Rechts, so richtet sich die Verjährung seiner Ansprüche nach den folgenden Absätzen.
(2) Die Verjährungsfrist beträgt
a) für Ansprüche auf Rückzahlung der Vergütung aus Rücktritt oder Minderung ein Jahr, jedoch nicht weniger als drei Monate ab Abgabe der wirksamen Rücktritts- oder Minderungserklärung;
b) bei anderen Ansprüchen aus Sachmängeln ein Jahr;
c) bei Ansprüchen aus Rechtsmängeln zwei Jahre, wenn der Rechtsmangel nicht in einem Ausschließlichkeitsrecht eines Dritten liegt, auf Grund dessen der Dritte Herausgabe oder Vernichtung der dem Kunden überlassenen Gegenstände verlangen kann;
d) bei anderen Ansprüchen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen zwei Jahre.
(3) Die Verjährung beginnt vorbehaltlich einer abweichenden einzelvertraglichen Regelung in den Fällen von Absatz 2 lit. a) bis c) nach den gesetzlichen Vorschriften des anzuwendenden Gewährleistungsrechts, im Falle des lit. d) ab dem Zeitpunkt, in dem der Kunde von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste.
(4) Die Verjährung tritt spätestens mit Ablauf der in § 199 BGB bestimmten Hächstfristen ein.
(5) Bei Schadens- und Aufwendungsersatz aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Garantie, Arglist und in den in § 20 Absatz 3 genannten Fällen gelten jedoch stets die gesetzlichen Verjährungsfristen.
§ 19 Pauschalierte Ansprüche gegen den Kunden
(1) Die Parteien vereinbaren für folgende Fälle eine pauschalierte Entschädigungs-, Schadensersatz- bzw. Vergütungszahlung (pauschalierter Anspruch):
a) Koch Werbetechnik kündigt dem Kunden nach Fristsetzung wegen unterlassener Mitwirkungshandlung des Kunden, insbesondere fehlender Zusendung von fehlerfreien Daten;
b) Koch Werbetechnik tritt nach Fristsetzung wegen Zahlungsverzuges des Kunden vom Vertrag zurück;
c) Koch Werbetechnik kündigt dem Kunden fristlos aufgrund eines schuldhaften Verstoßes gegen § 9 Absatz 2;
d) Koch Werbetechnik kündigt dem Kunden aus einem anderen, vom Kunden zu vertretenden wichtigen Grund;
e) der Kunde kündigt den Vertrag ordentlich nach § 649 BGB, ohne durch ein von Koch Werbetechnik zu vertretendes Verhalten dazu veranlasst worden zu sein und ohne dass sonst ein wichtiger Grund vorliegt.
(2) Wurde bei Druckerzeugnissen nach Kundenspezifikation bereits der Druckauftrag ausgeführt oder soweit eingeleitet, dass der automatisierte Druckvorgang nicht mehr abgebrochen werden kann, beläuft sich der pauschalierte Anspruch auf den Nettoauftragswert (d.h. Auftragswert ohne Mehrwertsteuer).
(3) Dem Kunden steht der Nachweis offen, dass Koch Werbetechnik kein oder ein geringerer Schaden bzw. Aufwand entstanden bzw. die Vergütung unangemessen hoch ist oder anderweitiger Erwerb vorliegt.
(4) Koch Werbetechnik steht der Nachweis offen, dass Koch Werbetechnik ein häherer Schaden bzw. Aufwand entstanden bzw. die angemessene Vergütung häher ist.
§ 20 Eigentum an Druckträger, Archivierung, Urheberrecht
(1) Das Eigentum, Urheberrechte und alle sonstigen Leistungsschutzrechte an den zur Herstellung der Drucksachen durch Koch Werbetechnik hergestellten und eingesetzten Druckträgern stehen ausschließlich Koch Werbetechnik zu.
(2) Andruckbägen sowie Belegexemplare werden nach sechs Monaten vernichtet, sofern bis dahin keine Beanstandung vorliegt. Die übersandten Druckdaten werden nach Fertigstellung der Druckerzeugnisse geläscht. Koch Werbetechnik ist zur Vernichtung und Läschung berechtigt, aber nicht verpflichtet.
(3) Der Kunde stellt sicher, dass er sämtliche Rechte zur Nutzung, Weitergabe und Veräffentlichung der übertragenen Daten, insbesondere im Hinblick auf Text- und Bildmaterial besitzt. Er räumt Koch Werbetechnik ein Nutzungsrecht in dem zur Vertragsdurchführung erforderlichen Umfang ein. Koch Werbetechnik ist insofern berechtigt, Vervielfältigungshandlungen zur Zwischenspeicherung und Datenverarbeitung vorzunehmen. Darüber hinaus räumt der Kunde Koch Werbetechnik nach gesonderter Vereinbarung im Einzelfall zusätzliche Nutzungsrechte ein.
(4) Der Kunde hat der Koch Werbetechnik den aus der Inanspruchnahme durch Dritte wegen der Verletzung von Schutzrechten und sonstigen Rechten resultierenden Schaden zu ersetzen, es sei denn, dass er diesen nicht zu vertreten hat. Der Kunde stellt Koch Werbetechnik von allen Nachteilen frei, welche Koch Werbetechnik aufgrund der Inanspruchnahme durch Dritte wegen vom Kunden zu vertretender schädigender Handlungen entstehen.
§ 21 Vertraulichkeit
(1) Die Parteien dürfen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie sonstige vertrauliche Informationen aus der Geschäftsbeziehung und aus dem Bereich der jeweils anderen Partei Dritten nicht zugänglich machen. Dies gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
(2) Presseerklärungen, Auskünfte und ähnliches, in denen eine Vertragspartei auf die andere Bezug nimmt, sind nur nach vorheriger Abstimmung per Textform (E-Mail, Telefax, Brief) zulässig. Ungeachtet dessen darf Akhofprint den Kunden als Referenzkunden nennen und die erbrachten Leistungen im Rahmen der Eigenwerbung vervielfältigen und verbreiten sowie äffentlich wiedergeben bzw. zugänglich machen und auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.
§ 22 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Schweiz unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des äffentlichen Rechts oder äffentlich-rechtlichen Sondervermägen Zürich.
Detmold, den 10.06.2025